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AGBs

AGB von Stars & Stripes GmbH HRB 782067

§ 1 Allgemeines

1. Sämtliche, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen der Stars & Stripes GmbH (im folgenden Stars & Stripes genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten als angenommen bei Auftragserteilung, spätestens bei Annahme der gelieferten Waren.
2. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Weder Verkaufspersonal noch Handelsvertreter von Stars & Stripes sind berechtigt, von den Bedingungen von Stars & Stripes abweichende Vereinbarungen zu treffen. Nebenabreden oder Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von Stars & Stripes schriftlich bestätigt wurden.
3.Bei Stornierungen nach gestellter Rechnung werden 10% Stornierungsgebühren berechnet.
4. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. Dies gilt insbesondere für solche Bestimmungen, die gegenüber Nichtkaufleuten keine Rechtswirksamkeit entfalten können. Für Nichtkaufleute gelten die folgenden Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen das AGB-Gesetz verstoßen.


§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote von Stars & Stripes sind freibleibend, Stars & Stripes darf seine Preislisten jederzeit ändern. Ein Zwischenverkauf von noch nicht verbindlich bestellter Ware ist Stars & Stripes stets vorbehalten.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer verbindlich, die Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). Stars & Stripes ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
3. Bei Stornierungen nach gestellter Rechnung werden 10% Stornierungsgebühren berechnet.
4. Eine Bestellung wird nur dann rechtswirksam, wenn Stars & Stripes die Annahme der Bestellung schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Die Auslieferung der bestellten Ware kann die schriftliche Bestätigung ersetzen.


§ 3 Lieferfristen, Lieferzeit, Nachlieferungsfrist

1. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich und gelten nur annähernd, es sei denn, dass Stars & Stripes diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Bei verbindlich festgelegten Lieferfristen gelten alle Lieferungen als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware am letzten Tag der Frist durch Stars & Stripes bzw. durch den Vorlieferanten von Stars & Stripes an einen Frachtführer übergeben wurde.
2. Fixtermine i. S. des § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Stars & Stripes. Der Hinweis "fix" oder "spätestens bis zum..." erfüllt nicht die Voraussetzung eines solchen Fixgeschäfts.
3. Ist der Käufer Stars & Stripes gegenüber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder früheren Geschäften in Verzug, so verlängern sich die Lieferfristen und Liefertermine um den Zeitraum, den der Käufer in Verzug ist.
4. Kann der Käufer durch eigenes Verschulden die Ware nicht rechtzeitig abnehmen, steht Stars & Stripes nach Setzung einer Frist von 10 Tagen das Recht zu, eine Rückstandsrechnung auszustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.


§ 4 Unterbrechung der Lieferung

1. Wird die Einhaltung von Lieferterminen durch Gründe verzögert oder unmöglich gemacht, die Stars & Stripes nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferverspätung der Vorlieferanten durch höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen), so verlängert sich die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Verhinderung, längstens jedoch um die Dauer von 8 Wochen zuzüglich einer angemessenen Nachlieferungsfrist. Stars & Stripes ist in solchen Fällen ebenso berechtigt, für den nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn Stars & Stripes den Käufer nicht unverzüglich nach Bekanntwerden der Verhinderung davon in Kenntnis setzt, dass die vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können.
3. Hat die Verhinderung länger als 8 Wochen gedauert, so ist der Käufer berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Dies ist Stars & Stripes jedoch schriftlich anzuzeigen.
4. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


§ 5 Versand, Gefahrenübergang und Teillieferung

1. Der Versand erfolgt ab Lager Kirchentellinsfurt. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl von Stars & Stripes überlassen.
2. Die Versandkosten gehen, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten des Käufers. Wünscht der Käufer besondere Versendungsformen (Express-, Eilzustellung o. ä.), so werden diese dem Käufer in Rechnung gestellt.. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung durch Stars & Stripes wird ausgeschlossen.
3. Die Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, sobald die Waren durch Stars & Stripes bzw. den Vorlieferanten von Stars & Stripes an den Frachtführer übergeben wurden. Dies gilt auch für Teillieferungen.
4. Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Durch Transport beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von Stars & Stripes keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist Stars & Stripes eine solche Reklamation unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.


§ 6 Zahlung

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Valutierung (Hinausschiebung der Fälligkeit) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine vorzeitige Lieferung berechtigt den Käufer nur dann zur Valutierung, wenn um mehr als 18 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin geliefert und berechnet wurde.
2. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungen elektronisch übermittelt werden, sofern die Übertragung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
3. Es gilt die bei der Auftragserteilung vereinbarte Zahlungsbedingung. Wurde keine Zahlungsbedingung schriftlich festgelegt, tritt automatisch die Zahlungsbedingung "netto zahlbar bei Warenerhalt" in Kraft.
4. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel werden nur auf Grund besonderer vorheriger schriftlicher Vereinbarungen angenommen.
5. Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldpostens zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. An anderslautende Maßgaben des Käufers ist Stars & Stripes nicht gebunden.


§ 7 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlung nach Fälligkeit können von Stars & Stripes Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 5% über dem Basiszinssatz gemäß Diskont-Überleitungsgesetz, verlangt werden, auch wenn Stars & Stripes selbst keinen Bankkredit in Anspruch nimmt. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Zinsschadens bleibt Stars & Stripes vorbehalten.
2. Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, kann Stars & Stripes für noch ausstehende Lieferungen aus laufenden Verträgen die Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
3. Leistet der Käufer die entsprechende Zahlung nicht, so kann Stars & Stripes von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe von mindestens 30% des Auftragswerts verlangen.
4. Nimmt der Käufer ? aus welchen Gründen auch immer ? Ware nicht an, die eigens für ihn angefertigt oder verändert wurde (z. B. mit eigenen Etiketten oder Designs des Käufers), so gibt der Käufer bereits jetzt sein Einverständnis, dass Stars & Stripes diese Ware zur Minderung des Schadens ohne Einschränkung und ohne Gegenansprüche für sich verwerten darf.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufpreis zurückzuhalten wegen etwaiger Gegenansprüche, die aus anderen Bestellungen herrühren. Ein Aufrechnungsrecht hat der Käufer nur, wenn es sich um einen unbestrittenen, entscheidungsfreien oder rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche das Eigentum von Stars & Stripes (Vorbehaltsware), auch dann, wenn vom Käufer Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Wenn es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt, gilt das vorbehaltene Eigentum bei laufender Rechnung zur Sicherung der Saldoforderung.
2. Der Käufer ist verpflichtet, während der Dauer des vorstehenden Eigentumsvorbehalts die Ware pfleglich zu behandeln.
3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt in voller Höhe an Stars & Stripes abgetreten, und zwar gleich ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
4. Werden die Forderungen von Stars & Stripes gemäß § 7 der AGB fällig oder verstößt der Käufer gegen sonst ihm obliegende Verpflichtungen, so ist Stars & Stripes berechtigt,
a) die Ermächtigung zur Veräußerung der Vorbehaltsware zu widerrufen,
b) die Ermächtigung zum Einzug der an Stars & Stripes abgetretenen Forderungen zu widerrufen,
c) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Käufer gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass Stars & Stripes hierdurch vom Vertrag zurücktritt,
d) die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.
5. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der Rechte von Stars & Stripes erforderlichen Auskünfte zu erteilen und berechtigt Stars & Stripes, seinen Betrieb zu betreten, die gelieferten Waren herauszunehmen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6. Übersteigt der Wert der für Stars & Stripes bestehenden Sicherheiten die Forderungen nicht nur vorübergehend um mindestens 20%, so gibt Stars & Stripes auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechender Höhe frei.
7. Gutschriften im Scheck/Wechselverfahren beeinträchtigen den Eigentumsvorbehalt nicht.


§ 9 Mängel und Gewährleistung

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt in ausreichenden, von ihm belegbaren Stichproben auf Mängel hinsichtlich Richtigkeit, Material, Passform oder Verarbeitung zu prüfen. Handelsübliche, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Ausrüstung oder Designs gelten nicht als Mängel und dürfen nicht beanstandet werden. Veränderungen an Etikett oder Logo stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Aus mangelhaften Lieferungen können keine Teilrechte bezüglich anderer Teillieferungen hergeleitet werden.
2. Der Käufer muss erkennbare Mängel und Fehlbestände innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung oder Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich anzeigen, versteckte Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach deren Bekanntwerden. Dabei ist die Vertragswidrigkeit genau zu bezeichnen und Stars & Stripes aufzufordern, die Sache zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Gibt der Auftraggeber Stars & Stripes keine Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen von Stars & Stripes die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mangelansprüche.
3. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge tauscht Stars & Stripes mangelhafte Ware kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang gegen einwandfreie Ware um. Stars & Stripes ist jedoch auch berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Kommt Stars & Stripes der Ersatzlieferung bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Ist er Nichtkaufmann, so steht ihm Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von Stars & Stripes als bestehend und fällig anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.
5. Der Käufer kann Fehlmengen und Beschädigungen der Ware oder des Verpackungsmaterials nur dann geltend machen, wenn er den Tatbestand vom Frachtführer aufnehmen und protokollieren lässt. Liegt ein solches Protokoll nicht vor, gelten etwaige Reklamationen wegen Fehlmengen und Beschädigung der Ware oder Verpackung als unbegründet. Das aufzunehmende Protokoll hat den Anforderungen zu genügen, die für die Ausübung eventueller Regressansprüche gegen den sonstigen Frachtführer oder seine Versicherungsgesellschaft erforderlich sind.


§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gegenleistungen ist der Sitz von Stars & Stripes.
2. Für sämtliche Ansprüche aus den mit Stars & Stripes abgeschlossenen Kaufverträgen ist, soweit der Käufer Kaufmann ist, Stuttgart Gerichtsstand der Sitz von Stars & Stripes GmbH. Stars & Stripes ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäfts- und Wohnsitz in Anspruch zu nehmen.


§ 11 Datenschutz

1. Wir sind berechtigt, Daten, die uns im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu dem Besteller bekannt werden, im Sinne des Datenschutzgesetztes zu verarbeiten. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Siehe §28b Nr.4 BDSG.
2. Der Weiterverkauf, die Vervielfältigung oder die Weitergabe von Daten, Bilder, Preisen, Passwörtern oder Zugangsdaten an Dritte sind nicht zulässig.


§ 12 Schlussbestimmungen

1. Abweichende Vereinbarungen oder ergänzende Abreden bedürfen der Schriftform. Ergänzend zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft.


§ 13 Sonstiges

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller, auch für zukünftige Geschäfte. Ohne dass nochmals auf diese Bedingungen verwiesen werden muss.
2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über den Handelskauf, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Kauf sowie die Handelsbräuche in der Textilindustrie.